Shield Abmahn-Schutz

Abmahnungen sind nicht nur ein riesiges Problem, sondern ein unkalkulierbares Risiko

In einer Studie stellte der Händlerbund 2018 erschreckende Zahlen vor:

Während 2015 bereits jeder fünfte Händler abgemahnt worden ist, war es 2017 bereits jeder dritte Händler. Viele davon erhielten sogar mehrere Abmahnungen pro Jahr.

Gerade auf Amazon ist das Problem der Abmahnungen so schwerwiegend, weil Sie als Händler nicht alleiniger Herrscher über Dinge wie Artikel-Titel, -Beschreibung oder Eigenschaften des Produktes sind – aber trotzdem dafür haften!
Leider greift hier die sogenannte „Störerhaftung“: Dies bedeutet, dass Sie selbst dann verantwortlich für die Abmahnung Ihres Amazonangebots und deren Kosten sind, wenn der beanstandete Text nicht von Ihnen kommt. Es reicht aus, dass die entsprechend abgemahnte Stelle Teil Ihres Angebots ist und Sie somit „Störer“ sind.

Gefahr durch Anhängen auf Amazon

Durch das sogenannte Anhängen (an eine ASIN) entsteht eine der größten Abmahngefahren auf Amazon. Wenn Sie nicht Eigentümer von eigenen EAN-Nummern sind bzw. die Hoheit über einen Artikel besitzen, sondern Artikel verkaufen, für die bereits eine Produktbeschreibung bei Amazon (ASIN) existiert, sind Sie zum Anhängen gezwungen. Alle Amazon-Verkäufer sollen pro EAN die gleiche ASIN nutzen.

Rechtlich birgt diese Praxis jedoch Gefahren, denn sobald sich ein Verkäufer an eine ASIN angehängt hat, wird er aus rechtlicher Sicht zum Störer und haftet daher für rechtliche Fehler, Urheberrechtsverstöße wie beispielsweise bei den Bildern des Artikels oder Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Auch fehlende Grundpreisangaben, fehlende Garantiebedingungen werden regelmäßig abgemahnt.

Exkurs: Abmahnungen zur Werbung mit Garantie oder Garantiekarte:

Es muss der Garantieinhalt definiert werden, also beispielsweise ob es sich um eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie handelt. Auch die Garantiezeit (also die Länge der Garantie) und der Startzeitpunkt mit mitgeteilt werden.
Und die Garantie-Voraussetzungen müssen erklärt und transparanet dargelegt werden.
Ansonsten drohen Abmahnungen nicht nur auf Amazon, sondern auch auf ebay, real oder im eigenen Webshop.

Rechtssprechung definiert Kontrollpflicht

Nach jahrelanger Unsicherheit ob und in welchem Maß Händler für Fehler ein zu stehen haben, obwohl Sie nachweislich nicht die Verursacher waren, besteht seit der Grundentscheidung des BGH (Urteil vom 03.03.2016 (Az.: I ZR 110/15)) Klarheit, dass Marketplace-Verkäufer für Fehler im Produktangebot stets haften und verpflichtet sind, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Angebote auch nicht nachträglich rechtswidrig verändert werden.

D. h. im Klartext, ein Händler haftet für Fehler in dem Produktangebot auch dann, wenn er sie selbst nicht angelegt hat. Er ist auch verpflichtet, die Angebote regelmäßig zu kontrollieren.

Wie ein Händler mit einem Produktangebot von mehreren hundert oder gar tausend Artikeln dies bewerkstelligen soll oder kann, lässt die Rechtsprechung offen. Jüngst hat das OLG Köln (Beschluss vom 15.03.2017, Aktenzeichen 6 W 31/17) in diesem Zusammenhang noch klargestellt, dass zumindest am Wochenende eine Kontrolle nicht erforderlich ist, sondern die werktägliche (!) Kontrolle ausreicht.
Wieviele Angebote pro Werktag zu kontrollieren sind ist noch nicht entschieden. Mindestens sollte jedoch alle 14 Tage geprüft werden.

Unsere Lösung: Abmahnradar für Amazon & Co.

Seit vielen Jahren betreuen wir Kunden aus dem eCommerce-Umfeld und kennen daher sehr genau die Bedürfnisse der Branche. Abmahnungen kosten nicht nur viel Nerven und Zeit, sondern nebenbei auch noch viel Geld.

So haben wir unseren Abmahn-Schutz-Service entwickelt! Aus der Praxis, für die Praxis.
Der Ablauf ist wie folgt:

Sie übermitteln uns in festgelegten Intervallen Ihre ASINs sowie auf Wunsch zusätzliche Artikeldaten, welche Sie für Ihren Webshop oder Marktplätze wie eBay nutzen. Unser System verarbeitet und überprüft diese Daten und protokolliert diese Prüfung als evtl. Nachweis bei einer Abmahnung.

Nach Abschluß der Prüfung erhalten Sie auffällige Daten in Form einer Datei, eMail oder SMS .
So wird dauerhaft sichergestellt, daß niemand Ihrer Mitarbeiter irrtümlich oder Ihrer Mitbewerber vorsätzlich wettbewerbswidrige Inhalte veröffentlicht.

Vorteile der Überwachung

  • massive Absenkung Ihres Abmahnrisiko’s
  • Prüfung auf verschiedene Schlagworte, Textabschnitte oder Kombinationen daraus
  • Dokumentation der Prüfung (14 tägliches Intervall, gegen Aufpreis öfter)
  • Möglichkeit zur Überwachung bereits abgegebener Unterlassungserklärungen oder Urteile
  • Sie profitieren nicht nur von Ihren eigenen Schlagworten, sondern profitieren auf Wunsch auch von unserem angesammelten Wissen

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